Click on 'Show more' right below for a complete overview of costs and lots of important additional information (cleanings, house rules, further conditions, etc.) Don't miss the 360° short video. Highly flexible special rental model. Special agreements possible – before or even after booking. Upon booking, a verbal rental agreement is concluded and the tenant also agrees to the following terms and conditions. -- The room is currently being renovated and partially refurnished. Suitable for short-term transitional living from 1 month onwards. Contact person on site. With document for registration at the citizens' office. Everything as easy-going as possible. Minimum rental period is usually 3 months. Staying one month only? Or up to 2,5 months? For very short rental periods (1 - 2.5 months), other prices apply. Minimum rental period: 1 month. €570 per half month or part thereof. Payable in advance. The deposit would be limited to 500€. Further details (e.g. regarding cleaning or bedding) available on request, at the latest before booking. Please note: ▪︎ shower room completely renovated (Aug. 25) ▪︎ plank parquet flooring inside the room: 120 years old ▪︎ new fridge-freezer (1 freezer drawer per person) ▪︎ washing machine (new in May 25) ▪︎ washer-dryer (new in May 25) The furnishings partially remain as seen in the video. The music system belongs to the current tenant. The mattress, currently 90x200, will be replaced by a new 100x200 mattress. This accomodation is one of the few particularly suited for very short-term temporary living. --- WELCOME ** BIENVENUE ** WILLKOMMEN :) HERZLICH WILLKOMMEN in einer der Nichtraucher-Wohngemeinschaften der Liegenschaft Esslinger-11! Das Wichtigste zusammengefasst: ▪︎ Sondervermietungsmodell soll heißen: 'möbliertes Übergangswohnen innerhalb einer eigentümerverwalteten WG'. Mehrere Wohngemeinschaften im Haus. ▪︎ Zentrale und zugleich überraschend ruhige Wohnlage nah am Wasser/Mainufer – bei gleichzeitiger Nähe zum Hauptbahnhof und hervorragender allgemeiner Verkehrsanbindung. ▪︎ Zu Fuß oder mit dem E-Roller ist das Stadtzentrum ohne Umwege und auch abseits des Bahnhofsgeschehens sehr schnell zu erreichen. Besonders reizvoll: am Mainufer entlang. ▪︎ Die abschließbaren Zimmer gehören zu dem von der Vermieterseite strikt respektierten Privatbereich jeder einzelnen Mietpartei. ▪︎ Für ein reibungsloses Housekeeping gilt für den Vermieter und für durch ihn autorisierte Personen ein grundsätzlich unbeschränkter Zugang zu allen Gemeinschaftsbereichen. ▪︎ Highspeed-Internet (per Kabel) wird kostenfrei zur Verfügung gestellt, ist jedoch nicht Teil der Mietsache. ▪︎ Stabiles Sofabett, aufklappbar (Stauraum), mit hochwertiger und eher weicher Matratze 100x200 für dennoch gesunden, recht festen Schlafkomfort – Non-Stopp-Nutzung des waschbaren, bereitgestellten Matratzenbezugs wird vorausgesetzt. ▪︎ Tageslicht-Duschbad ohne WC, mit großem Waschbecken. Separater Raum mit WC, Fenster und kleinem Waschbecken. ▪︎ Mitnutzung von Tisch und Stühlen im Innenhof (in der kleinen Chill-Zone ;) gerne nach Vereinbarung, nicht aber des privaten Gartens. ▪︎ Die wöchentliche Unterhaltsreinigung in den Gemeinschaftsbereichen der Wohnung wird WG-intern abgestimmt. Sauberhalten in eigener Regie und Verantwortung auf Grundlage klarer WG-interner Absprachen ist Vertragsgegenstand. --- Die angegebene Pauschalmiete gilt außerhalb der Heizperiode und schließt die regelmäßigen Unterhaltsreinigungen in den Gemeinschaftsbereichen der Wohnung nicht mit ein – schließt jedoch das Sauberhalten außerhalb der Wohnung (Treppenhaus etc.) ein. --- Alle weiteren, hier zunächst strikt finanziellen Aspekte (Punkte 1 bis 3): 1. Thema Reinigungen 1.1. Sollte eine externe Putzkraft nötig sein oder werden, erhöht sich die Mietpauschale um monatlich 25€ pro Mietpartei — bei ca. vierzehntägiger Unterhaltsreinigung aller Gemeinschaftsbereiche der Wohnung. 1.2. Ob Bedarf besteht, entscheidet die Vermieterseite. Es wird jedoch zuvor und mit einer Abhilfefrist von 10 Tagen in Textform über die Anhebung der Mietpauschale informiert (normalerweise per Mail) und somit die Chance gegeben auf Vermeidung etwaiger, durch das Beauftragen einer externen Putzkraft verursachter Zusatzkosten. 1.3. Einmalige Endreinigungspauschale bzgl. Zimmer – und anteilig auch die Gemeinschaftsbereiche der Wohnung betreffend: wie in der Auflistung der Kosten unter 'other' angegeben. (Halbierung dieses Betrages bei besonders sauberer Rückgabe der Mietsache, insbesobere des Zimmers). 2. Aufschlag Heizperiode 2.1. Heizperiode: jedes Jahr 1. Okt. – 15. Mai. Wer in der wärmeren Jahreszeit mietet, wohnt etwas günstiger. Der Aufschlag bezweckt ein möglichst Energiekosten bewusstes Verhalten (z.B. keine dauerhaft geöffneten Fenster in den kühlen Jahresabschnitten/Monaten.) 2.2. Maximal (ein sehr seltener, eher theoretischer Fall) sind 70€ fällig, in der Regel nur 40€. Fälligkeit ausschließlich nach Ermessen der Vermieterseite. Fälligkeit erhöht Pauschalmiete entsprechend, und zwar im Folgemonat der Benachrichtigung in Textform. Wird nichts Abweichendes vereinbart, sind 40€ mit Beginn der Heizperiode automatisch fällig und können nach Ermessen des Vermieters jederzeit auch gesondert gefordert werden, gegebenenfalls durch Verrechnung mit der Kaution. 3. SONSTIGES — Näheres zu allen etwaigen weiteren Kosten (inkl. optionaler Kosten) 3.1. Bei Anmietung über einen Zeitraum von nur einem Monat bis hin zu 2,5 Monaten gelten andere Preise. Näheres auf Anfrage. 3.2. Bei einer Mietzeit von 1 - 2,5 Monate entfällt die Endreinigungspauschale, sofern die Mietsache wenigstens 'besenrein' zurückgegeben wird. 3.3. Bei einem Aufenthalt von 6 Monaten oder mehr entfällt die aufgrund eines gewissen verwaltungstechnischen Mehraufwands an den Vermieter zu zahlende einmalige Pauschale in Höhe von 120€. 3.4. Bettwäsche und Handtücher auf Anfrage und sofern vorrätig. Kostenlos in den ersten 2 Wochen. OPTIONAL: Ansonsten gegen Aufpreis von 90€, einmalig bei Einzug zu entrichten. 3.5. Sicherheitsleistung/Kaution kann auf Anfrage in 2 gleichen Teilbeträgen überwiesen werden. Einmalig nur 500€ bei 1-monatiger Anmietung. Weitere Details auf Anfrage. Rücküberweisung: binnen 7 Tage nach Auszug sofern alle Mieten pünktlich überwiesen wurden, keine nachweislichen Schäden zu beklagen sind und sofern die Bankverbindung rechtzeitig genug (spätestens 3 Tage nach Auszug) mitgeteilt wird. 4. Das Wichtigste zusammengefasst — FORTSETZUNG : 4.1. Feste Mietabschnitte und Kündigungsmodalitäten: 4.1.1. Der gebuchte Zeitraum gilt als 'fest vermietet' sofern dieser 4 Monate nicht überschreitet. Somit gilt in dieser Zeitspanne für beide Vertragspartner der Ausschluss einer ordentlichen Kündigung zu herkömmlichen Konditionen. Die vollen vier Monate sind zu zahlen. 4.1.2. Überschreitet der gebuchte Zeitraum 4 Monate, gilt für beide Vertragspartner ab dem 5. Monat nach Vertragsbeginn Folgendes: Möglichkeit der ordentlichen Kündigung innerhalb der ersten Woche des laufenden Monats zum Ende des Folgemonats. 4.1.3. Alternativ gilt für beide Vertragspartner Folgendes nach Absprache: Es wird zunächst ein fester/unkündbarer Mietabschnitt von 3 oder 4 Monate vereinbart. Für die Zeit danach und nur sofern nicht spätestens bis zur Mitte des zunächst vereinbarten ersten Mietabschnitts ordentlich gekündigt wird, gilt eine stillschweigende Verlängerung der Mietzeit um jeweils 2, 3 oder 4 weitere Monate als weiterer 'fester Mietabschnitt' innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen, zunächst maximal einjährigen Zeitrahmens. 4.1.4. Erweiterung dieses Zeitrahmens nur bei rechtzeitiger Anfrage problemlos möglich. In der Regel sollte diese spätestens 9 Monate nach Einzug erfolgen. Näheres hierzu wird auf Anfrage gesondert mitgeteilt. 4.2. Ordentliche Kündigungen 4.2.1. erfolgen in Textform und zu einem Monatsende. Nur nach Vereinbarung möglicherweise auch zur Monatsmitte. Ordentliche Kündigungen zu einem 31. Juli oder 31. Dezember werden zur Vorbeugung von Leerstand generell ausgeschlossen, es sei denn, es wird eine Sondervereinbarung getroffen. 4.2.2. Zur Wahrung der Textform (bei Kündigung oder Vereinbarungen) genügt der Schriftwechsel per E-Mail. 5. Die gesetzlich geregelte Möglichkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung bleibt selbstverständlich jederzeit bestehen. 6. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main...
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